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Vergaberichtlinien für Domains |
Für die Vergabe von Domains sind einige Regeln vorgegeben. Diese Regeln sind von Land zu Land und von Vergabestelle zu Vergabestelle unterschiedlich.
Informieren Sie sich bitte auf dieser Seite, welche Regeln (in Kurzform) gelten.
Grundsätzlich gilt für alle Domain-Namen: Es wird nicht zwischen Groß-und Kleinschreibung unterschieden.
Vergaberichtlinien für DE-Domains
mindestens 3 Zeichen
gültige Zeichen sind: Buchstaben, Zahlen und Bindestriche.
Der Domainname muß mit einem Buchstaben beginnen - eine Zahl zu Anfang ist
nicht erlaubt.
Als einziges Zeichen außer Buchstaben und Zahlen ist der Bindestrich
erlaubt.
nicht erlaubt sind:
- Städtenamen
- KFZ-Zeichen
- Eine Zahl am Anfang des Domainnamens
- Ein Bindestrich am Anfang des Domainnamens
- Namen bestehender Top-Level-Domains (TLD)
werden nicht anerkannt.
Die Länge des Namens darf maximal 63 Zeichen betragen.
Begriffserklärung:
TLD = Top-Level-Domain
Weitere Informationen, Tipps sowie interessante
Links finden Sie unter www.domain-recht.de
Vergaberichtlinien für Domains
mit Endung .com / .net / .org
Domains mit Endung .com / .net / .org dürfen höchstens 63 Zeichen lang
sein (inklusive der Endung). Es sind auch Domains mit weniger als 3 Zeichen
erlaubt. Diese dürften jedoch in der Regel bereits alle vergeben oder für einen speziellen Zweck
reserviert sein.
Als einziges Zeichen außer Buchstaben und Zahlen ist der Bindestrich erlaubt.
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